§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate für lagerfähiges [...] realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§8