§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate für lagerfähiges Material, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
§6
Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende [...] sind wir berechtigt,
die Kaufsache, soweit es sich hierbei um lagefähiges Material handelt, zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt